DE, 96317 Kronach, Rodacher Str. 16
+49 (0)170-90 93 112
WhatsApp

Hier erfahren Sie alles, was Sie zu den verschiedenen Führerscheinklassen bzw. richtigerweise Fahrerlaubnisklassen wissen müssen. Eine für Sie wichtige Frage ist, bildet die Fahrschule Bayer, diese Klasse(n) aus.

Falls Sie hier keine Antworten auf Ihre Frage(n) finden sollten, wenden Sie sich gerne direkt an uns. Ob Motorrad-Führerschein, Auto oder Anhänger. Natürlich bieten wir auch den Führerschein Klasse B197 an.

KLASSEN: B / BF17 / BE / B96 / B197

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Angebot und möchten die Gelegenheit nutzen, Sie über Ihren Weg zum Führerschein der Klasse B zu informieren.


bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Erläuterung

Die ab dem 19.1.2013 erworbene Führerscheinklasse B umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Bei Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Eine vor dem 19.1.2013 erworbene Führerscheinklasse B oder Klasse 3 berechtigt zum Führen von dreirädrigen Fahrzeugen, auch mit Anhänger. Beim Umtausch erfolgt der Eintrag der Schlüsselziffern 79.03 und 79.04 zu A1 und A.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland, sofern der Inhaber oder die Inhaberin diese seit mindestens zwei Jahren besitzen, auch zum Führen von Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden.

Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Angebot und möchten die Gelegenheit nutzen, Sie über Ihren Weg zum Führerschein der Klasse BF17 zu informieren.


Ab 16½ Jahren dürfen Sie mit der Ausbildung in der Klasse B für das "Begleitete Fahren ab 17" beginnen. Die Ausbildung für das Begleitete Fahren ist eine reguläre Klasse B Ausbildung. Die Ausbildung und Prüfung laufen ganz „normal“ wie beim „Führerschein mit 18“ ab.

Erläuterung

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher.

An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24- jährige als Fahrzeugführer beteiligt.

Die Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohe Unfallrisiko leisten und zwar insbesondere auf Grund des „mäßigenden Einflusses“ durch die Begleitperson.

Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln.

Jugendliche können am „Begleiteten Fahren ab 17“ teilnehmen und mit 16 ½ Jahren mit der Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen B und BE beginnen.

Wer kann Begleitperson werden?
Bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, die namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist.
Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Angebot und möchten die Gelegenheit nutzen, Sie über Ihren Weg zum Führerschein der Klasse BE / B96 zu informieren.


Die Schlüsselzahl B96 wird nach einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung von mind. 7 Stunden j 60 Minuten in der Fahrschule OHNE weitere Prüfung in den Führerschein der vorhandenen Klasse B eingetragen. Es ist keine Beantragung beim Bürgeramt erforderlich.

Die neue Klasse B96 berechtigt dazu, Gespanne von 3501 kg bis 4250 kg zu fahren, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse (zGM) über 750 kg hat.

Die neue Klasse BE, ist eigentlich einfach: Zugfahrzeug der B max. 3,5 to. zGM + Anhänger größer 750 kg bis max. 3,5 t zGM.

Also Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500kg nicht übersteigt.

Erläuterung



Nach Abschluss der Fahrerschulung erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung. Diese legen Sie bitte, gemeinsam mit einem biometrischen Passbild, bei Ihren zuständigen Straßenverkehrsamt vor und es wird Ihnen dann der neue Führerschein ausgestellt.

Wenn es gewünscht oder benötigt wird, können gerne weitere Stunden dazu gebucht werden.



Zum Erwerb der Führerscheinklasse BE ist ein Antrag beim Bürgeramt erforderlich. Zuzüglich der benötigten allgemeinen Fahrstunden.
Die Anzahl der Fahrstunden mit dem Anhänger richtet sich nach Ihrem persönlichen Geschick, vorgeschrieben sind lediglich die Sonderfahrten für die Klasse BE.
Am Ende der Ausbildung erfolgt eine praktische Prüfung. Eine theoretische Prüfung gibt es nicht.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Angebot und möchten die Gelegenheit nutzen, Sie über Ihren Weg zum Führerschein der Klasse B197 zu informieren.


Der neue Automatikführerschein B197 ermöglicht es Führerscheinanwärtern seit zwei Jahren trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, im Anschluss Schaltwagen zu fahren.

Diese Regelungen gelten:
Keine Einschränkungen im Führerschein
Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden.

Erläuterung

Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Ausbildung und Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er diese absolviert.

Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen.

Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden.

Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Mindestalter

17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17)
18 Jahre

WICHTIG!
Wer kann Begleitperson werden?
Bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, die namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist.
Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.
Prüfungen

Theoretische Prüfung: max. 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praktische Prüfung: max. 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Befristungen und Einschränkungen

Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

Gültigkeit

Ausstellung des Führerscheins seit 19.1.2013: Gültigkeit 15 Jahre (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung)
Ausstellung des Führerscheins vor 19.1.2013: gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan für den Führerscheinumtausch.
Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.

Probezeit

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen.

Führerschein Erwerb

Alles was Sie rund um das Thema Führerschein-Erwerb wissen möchten, finden Sie hier.

KLASSEN: A1 / A2 / A / AM / B196

Kleinkrafträder (Roller); Microcar bis 45 km/h; Hubraum von max. 50 ccm; ab 15 Jahren.

In Deutschland fasst die neue Klasse AM, ab 2013 die alten Klassen M für Mopeds mit bis zu 50 cm³ und S für Drei- und Vierräder mit bis zu 50 cm³ zusammen.
Weiterhin sind dreirädrige Kfz mit bis zu 50 cm³ und 45 km/h; vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg, bis zu 50 cm³ Hubraum und bis zu 45 km/h in der Klasse AM mit eingeschlossen.

Leichtkrafträder; Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11kW Motorleistung - ab 16 Jahren.

Motorräder; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 35 kW - bei Vorbesitz (mind. 2 Jahre)
Ab Klasse A1 stufenweiser Aufstieg möglich.

Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm3 o. von mehr als 45 km/h; - ab 24 Jahre

Seit dem 20.12.2019 gestattet der Gesetzgeber Autofahrern und Autofahrerinnen mit dem Führerschein der Klasse B (vorher Führerschein Klasse 3), das Fahren von Motorrädern und Motorrollern bis 125 Kubikzentimetern (125ccm) und maximal 11 Kilowatt, entsprechend 15 PS Motorleistung, zu fahren.

support_agent
phone
chat
mail_outline
language
arrow_upward